Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Sämtliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Online-Shops ShopDirect erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
Alle Angebote im Online-Shop ShopDirect sind nur gültig für gewerbliche Kunden (Handel, Gewerbe und Industrie); Konsumenten lt. Definition des österreichischen KSchG werden nicht beliefert.
2. Produktbeschreibung
- Alle Produktabbildungen sind unverbindlich. Handelsübliche Abweichungen von Mustern, Farben und Beschaffenheit sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Maßgeblich ist die Produktbeschreibung.
- Die im Online-Shop verwendeten Texte, Fotos und Zeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Ihre Verwendung ist daher gem. dem Urhebergesetz ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt auch für eine auszugsweise und/oder abgeänderte Form der Verwendung.
3. Zustandekommen eines Vertrages
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer erhält unverzüglich nach Absenden der Bestellung per Email eine automatische Eingangsbestätigung. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer von uns eine Versandbestätigung erhält, spätestens jedoch mit Anlieferung der Ware beim Käufer.
4. Lieferung, Preise, Verpackungskosten
- Soweit nicht im Einzelfall anderweitig schriftlich vereinbart, gelten Lieferfristen und -termine nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Wir sind dabei verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung nicht ein.
5. Montage
- Alle Artikel von ShopDirect sind schnell und einfach aufzubauen. Falls erforderlich, sind Montageanleitungen beigefügt.
6. Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Rechnungen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse. Die Ware wird versandt, sobald der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels bzw. nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen von 8 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
- Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehenden Gegenansprüchen des Käufers, ist, mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, ausgeschlossen.
7. Versand/Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.
- Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird der Versand auf dem nach unserem Ermessen besten Weg vorgenommen. Werden vom Verkäufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann von uns ohne Weiteres eine Versicherung auf Kosten des Bestellers vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht besteht jedoch nicht.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über; dies gilt auch, wenn der Versand ausnahmsweise auf unsere Kosten erfolgt.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen in unserem Eigentum. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung stehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
- Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. der vorstehenden Absätze den Betrag der hierdurch gesicherten offenen Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, ist der Käufer berechtigt, insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
9. Gewährleistung
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung) schriftlich mitzuteilen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Mängelrügen werden als solche nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
- Das Vorliegen eines durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
a) Der Käufer hat im Falle eines zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Mangels zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. b) Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. c) Erst wenn auch eine wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
10. Mindermengenzuschlag
- Für Aufträge, deren Bestellwert (ausschl. Steuern, Verpackungs- und Transportkosten) unter € 50,00 liegen, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,50.
11. Haftung
- Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind.
- Gleiches gilt für die Pflichtverletzung durch unsere Erfüllungsgehilfen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Wels. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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